Förderung beim Energiemanagement – first energy zeigt Fördermöglichkeiten zur Einführung und Umsetzung eines Energiemanagementsystems in Ihrem Unternehmen auf und warnt vor Falschaussagen.

Viele Gerüchte kursieren seit Inkrafttreten der Spitzenausgleich-Effizienzverordnung – SpaEfV zu den Fördermöglichkeiten einer Einführung des Energiemanagementsystems (EnMS).

Förderung beim Energiemanagement -  first energy zeigt Fördermöglichkeiten zur Einführung und Umsetzung eines Energiemanagementsystems in Ihrem Unternehmen auf und warnt vor Falschaussagen.

Logo first energy – Die EnergieExperten

Einen Weg zur höheren Wettbewerbsfähigkeit sollte den Unternehmen die Spitzenausgleich-Effizienzverordnung – SpaEfV („Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen“) weisen. Das betrifft gleichermaßen die massive Senkung von CO2 Emissionen und Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen und Organisationen. Um diesen Weg zu ebnen, hat das Bundeskabinett die lang erwartete Verordnung verabschiedet. Mit der zum 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Änderung des Energiesteuergesetzes (§55) und Stromsteuergesetzes (§10) ist der Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen an den Nachweis gebunden, dass ab dem Jahr 2015 ein zertifiziertes EnMS (nach DIN EN ISO 50001 oder SpaEfV) oder ein Umweltmanagementsystem (EMAS) betrieben wird.

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eines EnMS ist für viele Unternehmen schwierig zu beurteilen

Nach einer im Auftrag der Initiative EnergieEffizienz durchgeführten Befragung verfügen bislang bundesweit rund 14 Prozent der Unternehmen in Industrie und produzierendem Gewerbe über ein systematisches Energiemanagement. Als größtes Hemmnis sehen die befragten Entscheider dabei die Kosten für die Einführung eines entsprechenden Systems.* http://www.dena.de/presse-medien/pressemitteilungen/jetzt-foerderung-fuer-energiemanagement-beantragen.html

„Kosten sind das signifikante Thema hinsichtlich der Entscheidung zur Einführung eines EnMS. Besonders für die kleinen und mittelständischen Unternehmen, bei denen der betroffene Rückerstattungsanspruch auf den ersten Blick wirtschaftlich keine Einführung des EnMS rechtfertigt, nehmen bei Ihrer Investitionsentscheidung nicht in Betracht, dass sich die Einführung eines Energiemanagementsystems, durch Ihren Zukunftsbezug und ihre Langfristigkeit auszeichnet.“ so Herr Markus Barella, Inhaber der first energy.

Dies könnte laut first energy ebenfalls der Grund sein, weswegen sich auch die fälschlicherweise kursierenden Aussagen vieler Berater in diesem Bereich hinsichtlich der Förderfähigkeit einer Einführung des EnMS verbreitet haben.
„Oftmals wird damit geworben, dass die Einführung eines EnMS grundsätzlich förderfähig sei. Leider werden die tatsächlichen Kriterien der Förderfähigkeit mit dem Kunden nicht erörtert.“ ergänzte Herr Barella weiter.

KFW klärt fälschliche Annahmen zur Fördermöglichkeiten auf

Nach Aussagen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) wurde, aufgrund des erhöhten Nachfragebedarfs der Kunden zu der Förderfähigkeit eines Energiemanagementsystems, kürzlich folgendes publiziert, um den fälschlichen Aussagen entgegenzuwirken:

„Grundsätzlich werden keine Fördermittel und damit auch keine Zuschüsse aus der „Energieberatung Mittelstand“ bewilligt, um die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme anderer Fördermittel bzw. Steuereinsparungen zu erlangen. Wenn Ziel der geplanten Energieberatung ist, die erforderlichen Nachweise für die Inanspruchnahme des Spitzenausgleichs zu erlangen, können die Zuschüsse in der „Energieberatung Mittelstand“ nicht bewilligt werden. Dies schließt jedoch nicht aus, dass der Energieberater die Erkenntnisse aus der geförderten Energieberatung im Nachgang oder als Nebenprodukt als Grundlage für die Ausstellung der entsprechenden Nachweise verwendet. Die Kosten für die Ausstellung der Nachweise sind in der „Energieberatung Mittelstand“ jedoch nicht förderfähig.“ https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/EnergieUmwelt/Finanzierungsangebote/Energieberatung-Mittelstand-(EBM)/#6

first energy erläutert Kriterien zur Förderfähigkeit nach BAFA

„Selbstverständlich gibt es grundsätzlich eine Förderung zu dieser Thematik, diese richtet sich jedoch nicht an Unternehmen, die im laufenden oder vorherigen Kalenderjahres einen Antrag auf Reduzierung der EEG-Umlage nach § 40 EEG gestellt haben und zum Nachweis einer Zertifizierung verpflichtet waren (Stromverbrauch größer 10 GWh) oder den Spitzenausgleich erhalten haben.“ sagte uns Frau Ing. Jeanine Uthe, zuständige Mitarbeiterin bei first energy für den Bereich Energiemanagement.

„Die Bunderegierung fördert aus dem Sondervermögen „Energie-Klimafonds“ die Zertifizierung von Energiemanagementsystemen in Organisationen, wie auch die Anschaffung erforderlicher Hard- und Software.Mit der Administration des Förderprogramms wurde das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beauftragt und unterstützt lediglich die sogenannten „freiwilligen“ Einführungen“ erläuterte Frau Uthe. Lediglich kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission, die vom Spitzenausgleich profitieren, seien ausnahmsweise für die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 antragsberechtigt.

Abschließend betonte Frau Uthe, dass jedem Unternehmen dringend eine ausführliche Beratung zu empfehlen sei, um fehlerhaft kalkulierte Unternehmensinvestitionen zu vermeiden. Hierzu würde es sich immer empfehlen, Informationen direkt bei der zuständigen Förderstelle einzuholen.

*Quelle: Deutsche-Energie-Agentur (dena)

Zu first energy – Die EnergieExperten
first energy mit Sitz in Kaufungen ist als unabhängiger Energiedienstleister tätig, entwickelt EnergieStrategien für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber und setzt diese als eine Art ausgegliederte Energieabteilung um.

Zu einer EnergieStrategie gehören die drei Themenbereiche:
EnergieEinkauf – Günstige Preise & kundenfreundliche Verträge
EnergieEffizienz – Sinnvolle Projekte entwickeln, umsetzen und begleiten
EnergieErzeugung – Durch Eigenerzeugung unabhängiger werden

Vereinfacht gesagt lässt sich die Tätigkeit von first energy so auf einen Punkt bringen: first energy analysiert, wo im Unternehmen Energie einspart werden kann, prüft, ob eine eigene Stromproduktion realisierbar ist (z. B. anteilige Eigenversorgung durch Photovoltaik) und sorgt dafür, dass die restliche Energie zu günstigen Konditionen beschafft wird. Zu den Kernaufgaben gehört darüber hinaus die Implementierung und Begleitung von Energiemanagementsystemen nach ISO 50001 und der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (kurz: SpaEfV).

first energy – Die EnergieExperten
Markus Barella
Struthweg 26
34260 Kaufungen
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mbarella@first-energy.net
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