Höhere Zuschüsse für kleine BHKWs

Initiativkreis Stadtwerke Nordbayern begrüßt die neuen Fördersätze der Mini-KWK-Richtlinie

Höhere Zuschüsse für kleine BHKWs

Gute Neuigkeiten für Hausbesitzer und Sanierer: Im Zuge der Novellierung der Mini-KWK-Richtlinie hat die Bundesregierung die Zuschüsse für Mini- und Mikro-Blockheizkraftwerke ab Jahresbeginn spürbar erhöht. Künftig besteht die Förderung aus drei Bausteinen: Neben dem Basiszuschuss werden Bonusförderungen für Wärme- und Stromeffizienz eingeführt. „Die Novellierung ist ein wichtiger Schritt für den Klimaschutz. Sie macht die hocheffiziente Heiztechnik für Ein- und Mehrfamilienhäuser, aber auch für Gewerbebetriebe, Bürogebäude, Hotels und Krankenhäuser noch interessanter“, sagt Stephan Pröschold, Sprecher des Initiativkreises Stadtwerke Nordbayern.

Der Zusammenschluss von rund 20 Stadtwerken stellt auf seiner Homepage www.initiativkreis-stadtwerke.de Informationen zur Verfügung und beantwortet Fragen rund um die Storm erzeugenden Heizungen. Außerdem geben einige Initiativkreis-Mitglieder ihren Kunden unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Zuschüsse zur Installation eines Blockheizkraftwerks (BHKW).

Dank der geänderten Richtlinie können Häuslebauer und Modernisierer bei KWK-Anlagen bis 20 Kilowatt elektrische Leistung (kWel) von einem bis zu 33 Prozent höheren Basisfördersatz profitieren. Impulse für eine besonders effiziente Energiebereitstellung geben seit Kurzem zwei weitere Förderelemente. „Um den Bonus-Zuschuss ,Wärmeeffizienz“ von zusätzlich 25 Prozent der jeweiligen Basisförderungen zu erhalten, muss das BHKW über einen Brennwertwärmetauscher verfügen und die Heizungsanlage hydraulisch abgeglichen werden“, erklärt Pröschold. 60 Prozent Aufschlag auf die Basisförderung gibt es im Falle der Sonderprämie „Stromeffizienz“, sofern die KWK-Anlage je nach Baugröße einen zertifizierten elektrischen Wirkungsgrad von mehr als 31 bis 35 Prozent vorweisen kann.

Finanzspritze bei kleinen Anlagen besonders hoch

Wie bisher erfolgt die Berechnung der Förderung in vier Stufen:
-Die Basisförderung für alle Anlagen beträgt nunmehr 1.900 Euro (2014: 1.425 Euro).
-Für Anlagen mit mehr als 1 kWel bis 4 kWel kommen 300 Euro je kWel hinzu.
-Für Anlagen mit mehr als 4 kWel bis 10 kWel gibt es je kWel weitere 100 Euro Zuschuss.
-Bei Anlagen mit mehr als 10 bis 20 kWel kommen pro kWel weitere 10 Euro je kWel hinzu.
Daraus resultiert bei einer Anlage mit 20 kWel ein Spitzenfördersatz in der Basisförderung von 3.500 Euro (2014: 3.325 Euro).

Besonders großzügig fällt die staatliche Finanzspritze demnach für Anlagen unter 10 kWel aus. Das macht etwa Nano-BHKW, die vor allem für Ein- und Zweifamilienhäuser geeignet sind, immer attraktiver. Wer hier die Zuschüsse kombiniert, kann sich über eine deutlich spürbare Finanzspritze freuen. Ein Beispiel: Ein Nano-BHKW mit einem kWel, das über einen Brennwertwärmetauscher verfügt, einen elektrischen Wirkungsgrad von über 31 Prozent hat und einem hydraulischen Abgleich unterzogen wurde, kann nun mit bis zu 3.515 Euro gefördert werden.

BHKW liefert Strom und Abwärme

Blockheizkraftwerke erzeugen über einen beispielsweise mit Erdgas betriebenen Generator Strom. Dabei entsteht Abwärme, die Hausbesitzer zum Heizen einsetzen können. Dieser doppelte Nutzen macht BHKW enorm effizient und umweltschonend. Obwohl die kleinen Heizanlagen nur so groß wie eine Waschmaschine sind, können sie bis zu 40 Prozent des Strombedarfs eines durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalts decken. „Ein weiterer Vorteil: Im Vergleich zu herkömmlichen Heizsystemen haben die Kleinkraftwerke einen sehr hohen Wirkungsgrad von nahezu 90 Prozent“, so Stephan Pröschold.

Liste mit förderfähigen Anlagen im Internet

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine Liste der förderfähigen Mini-KWK-Anlagen veröffentlicht. Interessierte finden diesen Überblick sowie Förderanträge unter www.bafa.de. Die neuen Konditionen gelten für alle Förderanträge, die nach dem 1. Januar 2015 und vor der Installation des BHKW eingereicht werden. Pröschold: „Verbraucher sollten beachten, dass die Förderung vor dem Kauf eines BHKW und vor baulichen Maßnahmen beantragt und bearbeitet werden muss.“

Ansprechpartnerin für die Presse: Fröhlich PR GmbH, Angela Esterer, Tel. +49 (09 21) 7 59 35-56, E-Mail a.esterer@froehlich-pr.de

Dem Initiativkreis Stadtwerke Nordbayern gehören rund 20 lokale und regionale Energieversorger an. Der Zusammenschluss dient der Bündelung von Kompetenzen und Erfahrungen sowie der Koordination gemeinsamer Aktivitäten im Interesse der Kunden. Internet: www.initiativkreis-stadtwerke.de.

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