Immissionsschutz: Referentenentwurf zur Neufassung der TA Luft vom 16.07.2018

Mit der Anpassung der TA Luft wird das Ziel verfolgt, eine konsistente, vollzugsvereinfachende und rechtssichere Verwaltungsvorschrift zu erarbeiten.

Immissionsschutz: Referentenentwurf zur Neufassung der TA Luft vom 16.07.2018

Am 26.07.2018 veröffentlichte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit den Entwurf zur Neufassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) nebst Begründung.

Hierdurch soll der Immissionsschutz in Deutschland novelliert und an die europäische Gesetzgebung angepasst werden. Als zentrales Regelwerk zur Regelung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen legt die TA Luft den Stand der Technik für über 50.000 genehmigungspflichtige Anlagen in Deutschland fest.

Der Stand der Technik hat sich in vielen Bereichen seit 2002 weiterentwickelt. Das BMU hat nun einen neuen Referentenentwurf mit Stand 16.07.2018 vorgelegt. Mit der Anpassung der TA Luft wird das Ziel verfolgt, eine konsistente, vollzugsvereinfachende und rechtssichere Verwaltungsvorschrift zu erarbeiten.

Dabei werden mehrere Regelungen aus dem EU-Recht in nationales Recht umgesetzt. Besonders betrifft diese die Durchführungsbeschlüsse der EU zu den BVT-Schlussfolgerungen auf Grundlage der Industrie-Emissionsrichtlinie und die darin enthaltenen Vorsorgeanforderungen. Der Stand der Technik wird für alle Anlagen in Bezug auf besonders relevante Luftschadstoffe wie Stickoxide oder Feinstaub überprüft.

Im Vergleich zur TA Luft 2002 sollen in der novellierten TA Luft darüber hinaus Anforderungen an die Geruchsimmissionen sowie verfahrenslenkende Anforderungen zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) und zur Berücksichtigung von Stickstoffdepositionen und Bioaerosolimmissionen aufgenommen werden.

Die Gutachter und Sachverständigen von Müller-BBM verfügen über die erforderlichen Kenntnisse und langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Umsetzung von gesetzlichen Anforderungen im Immissionsschutz. Projekte werden umfassend und zielorientiert von der Planungs- und Genehmigungsphase bis zum Routinebetrieb betreut.

Am 13. und 14. September 2018 informieren leitende Immissionsschützer aus der Berliner Senatsverwaltung, dem Umweltbundesamt (UBA), der Bezirksregierung Arnsberg und der Freien und Hansestadt Hamburg sowie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) aus der Verwaltungspraxis zu aktuellen Themen im Immissionsschutz anlässlich der 9. Müller-BBM Fachgespräche. Ergänzt wird das praxisnahe Spektrum durch Vorträge von Juristen führender Kanzleien und Beratungsingenieuren mit langjähriger Berufserfahrung bei bundesweiten Projekten. Neben den hochkarätigen Referenten haben sich bereits 50 Teilnehmer zum Erfahrungsaustausch zwischen Behörden, Kommunen, Betreibern und Beratern registriert.

Berliner Fachtagung zum Immissionsschutz – 9. Müller-BBM Fachgespräche am 13./14. September 2018

Müller-BBM ist mit 400 hochqualifizierten Mitarbeitern eine der führenden Ingenieurgesellschaften für Beratungsleistungen, Prüfungen und Planungen in allen Bereichen der Akustik, der Bauphysik und des Umweltschutzes. Wir untersuchen die Einwirkungen von Schall, Schwingungen, Wärme, Feuchte, Geruch und Schadstoffen sowie von elektromagnetischen Wellen auf den Menschen, auf Maschinen und auf die Umwelt. Wir quantifizieren, bewerten und beeinflussen diese Einwirkungen und bieten Ihnen komplette Lösungen aus einer Hand.

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