Klimaschutz durch CO2-kompensierte Brennstoffe

Chance für das Energiemanagement in Betrieben

Klimaschutz durch CO2-kompensierte Brennstoffe

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sup.- CO2-Neutralität bei einer Wärmeversorgung mit fossilen Energieträgern? Was zunächst nach einem Widerspruch klingt, stellt sich bei genauerem Hinsehen als Chance für das Energie- und Umweltmanagement in Gewerbebetrieben heraus. Selbst dort, wo Brennstoffe wie Heizöl per Tankwagen zum Firmenstandort kommen, können die Betriebe sich heute für den Bezug von CO2-kompensierten Energieprodukten entscheiden. Kompensiert sind diese Produkte deshalb, weil die Händler im Ausgleich für die von ihnen vertriebenen Brennstoffe Zertifikate aus Klimaschutzprojekten erwerben. Dabei muss die Menge an CO2-Vermeidung durch diese Projekte exakt der Emissionsmenge entsprechen, die beim Verbrauch der verkauften Brennstoffe entsteht.

Für den globalen Klimaschutz ist es unerheblich, an welchem Ort der Erde dieser Ausgleich vorgenommen wird. Deshalb können durch die Emissionsminderungs-Gutschriften auch zertifizierte Projekte in Entwicklungsländern ermöglicht werden. Die Bandbreite dieser Initiativen reicht von Waldaufforstungen über die Renaturierung von Mooren bis zu Investitionen in das örtliche Abfall- und Abwassermanagement. Auch die Nutzung erneuerbarer Energien wie Biogas, Biomasse, Wind- und Wasserkraft bzw. Geo- oder Solarthermie kann durch den Zertifikathandel unterstützt werden. Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass gute Klimaschutzmaßnahmen über die CO2-Kompensation hinaus zu einer nachhaltigen Entwicklung am Projektstandort beitragen: „Sie fördern den Transfer umweltfreundlicher Technik in Entwicklungsländern, sie schaffen Arbeitsplätze für die lokale Bevölkerung und sind gut für die Umwelt – verbessern zum Beispiel die Luftqualität.“

In Deutschland gibt es mit dem RAL-Gütezeichen CO2-kompensierte Energieprodukte eine zuverlässige Qualitätskontrolle, die die Berechtigung einer Deklaration als „CO2-neutral“ streng überwacht. Händler, die Brennstoffe mit dem Gütezeichen anbieten, müssen externen Prüfern jederzeit Zugang zu allen relevanten Unterlagen gewähren. Die Verrechnungsprozesse, das Dokumentationssystem, die Kaufverträge mit Zertifikatsanbietern, die Zertifikate und die Stilllegungsnachweise nach deren Nutzung müssen bei den unangemeldeten Kontrollbesuchen vorgelegt werden. Nähere Informationen zu den Qualitätsstandards, die dieses Prädikat absichert, sind unter www.guetezeichen-energiehandel.de zu finden.

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