Nachrüstung von Photovoltaik-Anlagen: Stromkunden tragen Kosten

Nachrüstung von mehr als 300.000 Photovoltaik-Anlagen notwendig

Nachrüstung von Photovoltaik-Anlagen: Stromkunden tragen Kosten

In den nächsten zwei Jahren müssen mehr als 300.000 Photovoltaik-Anlagen nachgerüstet werden, um die Vorsorgungssicherheit in Deutschland und Europa sicherzustellen. Grund dafür ist die zunehmende Stromeinspeisung, die dazu führt, dass die Netzfrequenz teilweise über ihren Normalzustand von rund 50 Hertz schwankt. Viele Anlagen schalten sich aber ab einer Frequenz von 50,2 Hertz automatisch ab, was zu Ausfällen im Stromnetz führen könnte.

Die Netzbetreiber sind für die Organisation der Nachrüstungen verantwortlich und informieren die Betreiber einer betroffenen Photovoltaik-Analge derzeit per Post über die notwendige Nachrüstung. Die Betreiber werden darin aufgefordert, einen detaillierten Fragebogen über ihre Photovoltaik-Anlage auszufüllen und innerhalb von vier Wochen zurückzusenden. „Anlagenbetreiber sind gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet. Wird der ausgefüllte Fragebogen nicht innerhalb der Frist zurückgesendet, dürfen die Netzbetreiber bis zur erfolgreichen Nachrüstung keine Einspeisevergütung mehr auszahlen,“ erklärt Philipp Jorek vom Fachmagazin für Photovoltaik www.photovoltaik-praxis.de und ruft damit die Betroffenen zur aktiven Mitarbeit auf. „Für den Anlagenbetreiber enstehen dabei keine Kosten, sofern er den vom Netzbetreiber beauftragten Handwerksbetrieb akzeptiert. Soll ein anderer Betrieb für die Nachrüstung herangezogen werden, müssen etwaige Mehrkosten selbst übernommen werden.

Laut Systemstabilitätsverordnung vom 26. Juli 2012 werden die Kosten der Nachrüstung jeweils zu 50% auf die Netzentgelte und die EEG-Umlage umgelegt,“ so Jorek weiter. „Genauer gesagt bedeutet dies, dass alle deutschen Stromkunden über die Stromrechnung automatisch einen Bruchteil für die Nachrüstung bezahlen müssen, auch wenn sie gar keine eigene Photovoltaik-Anlage betreiben. Auch finden Verbraucher in der Nachrüstung einen Grund, warum die Strompreise erneut erhöht wurden.“

Von der Nachrüstung betroffen sind der oder die Wechselrichter und gegebenenfalls die Entkupplungsschutzeinrichtung der Anlage. Im Mittelspannungsnetz müssen Anlagen über 30 kWp nachgerüstet werden, die nach dem 30. April 2001 und vor dem 01. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden. Im Niederspannungsnetz sind neben Anlagen über 10 kWp mit einer Inbetriebnahme zwischen dem 31. August 2005 und dem 01. Januar 2012, auch solche Anlagen über 100 kWp zwischen dem 30. April 2001 und dem 01. Januar 2012 betroffen.

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