Kostenlose Online-Recherche im Verbraucher-Portal – Umweltministerien erleichtern das Nachweisverfahren Frankfurt am Main. – Zuerst die gute Nachricht: Sämtliche Kaminöfen, Kachelöfen, Heizkamine und Pellet-Öfen, die heute in Deutschland angeboten werden, erfüllen bereits die erste Stufe der 1.BImSchV und dürfen auch nach dem 1. Januar 2015 zeitlich unbeschränkt weiter in Betrieb bleiben. Nur eine wichtige Hürde ist … Weiterlesen »