Umweltplakette – Grün in vielen Städten ab Januar 2013

Umweltplakette – Grün in vielen Städten ab Januar 2013

In Freiburg, Karlsruhe, Ulm und vielen weiteren Städten Baden-Württembergs, in denen bisher eine gelbe Umweltplakette ausreichte, um die Umweltzone befahren zu dürfen, wird ab Januar 2013 auf Grün umgestellt. Auch in Halle (Saale), Magdeburg und Augsburg dürfen ab diesem Zeitpunkt nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette innerhalb der ausgeschilderten Bereiche verkehren. Schon im Februar folgen Mainz und Wiesbaden, welche ohne den Umweg über Rot und Gelb sofort Umweltzonen der grünen und somit höchsten Stufe einführen.

Für viele Eigentümer älterer Baujahre, welche in die Umweltzonen dieser Städte fahren wollen, heißt es nun, ihre fahrbaren Untersätze entsprechend der Feinstaubnorm aufzurüsten oder auf ein Modell umzusteigen, das der geforderten Norm entspricht.

Besitzer von Diesel-Fahrzeugen, die diese nachträglich mit Rußpartikelfiltern ausstatten lassen möchten, können weiterhin mit finanzieller Unterstützung rechnen.
Das Bundesumweltministerium hat durch eine Anpassung der zugehörigen Förderrichtlinie die Bezuschussung bei der Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Dieselpartikelfiltern bis zum 31.Dezember 2013 sichergestellt. Der Fördersatz für bis zum 31. Dezember 2012 durchgeführte Nachrüstungen, für die die dazugehörigen Anträge bis einschließlich den 15. Februar 2013 beim BAFA eingehen, beträgt unverändert 330 Euro. Für Nachrüstungen, die 2013 erfolgen, beläuft sich der Fördersatz auf 260 Euro. Die Anträge hierfür können bis zum 15. Februar 2014 gestellt werden.
In diesem Rahmen förderfähig sind die Nachrüstungen von PKW, deren Erstzulassung vor dem 1. Januar 2007 erfolgte, sowie von leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen, die vor dem 17. Dezember 2009 erstmalig zugelassen wurden.

Beim Einfahren ohne oder mit der falschen Umweltplakette in einen grünen Umweltbereich drohen ein Bußgeld von 40 Euro sowie ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.
Ausgenommen von den Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Emissionschutzgesetz sind unter anderem Krankenwagen und Fahrzeuge von Ärzten im Einsatz zur medizinischen Betreuung, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Fahrzeuge mit denen Personen gefahren oder befördert werden, die außergewöhnlich gehbehindert, blind oder hilflos sind und den Nachweis dafür durch die im Schwerbehindertenausweis aufgeführten Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ erbringen können.

Feinstaubplaketten sind in jeder KFZ-Zulassungsstelle, in Werkstätten und bei Prüforganisationen erhältlich. Auch die Bestellung über das Internet ist möglich. Notwendig ist jeweils die Vorlage des Fahrzeugscheins, aus dem die jeweilige Schadstoffklasse ersichtlich ist.
Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die ebenfalls über eine gültige Umweltplakette verfügen müssen, um in die Umweltzonen einfahren zu dürfen, bieten z. B. deutsche Prüforganisationen die Bestellung über das Internet an. Auf den meist in der jeweiligen Landessprache verfügbaren Seiten werden Informationen zur Umweltzone bereitgestellt und der Bestellvorgang erklärt.

Mehr zur Reduzierung der Feinstaubbelastung via Umweltplakette unter www.kfzversicherungsvergleich.net/umweltplakette.php

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