Die regelmäßige Auto Umweltverträglichkeitsprüfung

Die regelmäßige Auto Umweltverträglichkeitsprüfung zum Schutz der Umwelt

Als Fahrzeugbesitzer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Abgasuntersuchung durchführen zu lassen. Manchmal findet diese zeitgleich mit der Erteilung der TÜV- Plakette statt. Das ist nicht immer der Fall, denn nach der Erstzulassung eines Wagens hat die erste Abgas Untersuchung 36 Monate Zeit. Danach ist sie genau wie der TÜV alle zwei Jahre fällig.

Bei der Abgas Untersuchung wird das Fahrzeug im Hinblick auf den Schadstoffausstoß untersucht. Überschreitet dieser Ausstoß vorgeschriebene Messwerte, muss die Ursache gesucht und eine Reparatur durchgeführt werden. Die Messvorschriften unterscheiden sich nach Fahrzeugtyp und Katalysator. So ist bei Dieselmotoren der Rußausstoß interessant. Otto-Motoren werden auf Kohlenmonoxid getestet. Dabei darf der Lambda-Wert (Gemischverhältnis aus Luft und Kraftstoff) nicht überschritten werden.
Seit 2009 wird die Abgasuntersuchung gemeinsam mit dem TÜV durchgeführt. Allerdings kann der Fahrzeugbesitzer auch auf einer separaten Werkstatt bestehen. Dort bekommt der Halter einen Nachweis, welcher bei der Hauptuntersuchung vorgezeigt wird.

Im Jahre 2010 gab es noch eine Änderung bei der Abgasuntersuchung. Die Untersuchung wird als Umweltverträglichkeitsprüfung bezeichnet. Statt der Prüfplakette gibt es einen Nachweis.
Eine Abgasuntersuchung hat keine Bedeutung für die Zahlung der Beiträge für die Autoversicherung. Eine Abgasuntersuchung entbindet den Fahrzeugführer nicht vom Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Doch auf die Höhe der Versicherung können Abgase sehr wohl Einfluss nehmen. Ältere Autos sind dafür bekannt eine größere Menge an Abgasen in die Luft zu schleudern. Das hat Auswirkungen auf die Einstufung des Fahrzeuges bei der Autoversicherung. Außerdem sind ältere Autos anfälliger für Schäden. Ein höherer Versicherungsbeitrag ist die Folge. Auf der anderen Seite gewährt die Autoversicherung einen Umweltrabatt bei vorbildlichen Emissionswerten.

Beim Fahrzeugkauf sollten Sie unbedingt darauf achten, dass der Emissionsnachweis und die Bescheinigung der durchgeführten Hauptuntersuchung vorliegen. Ohne diese Nachweise darf das Auto nicht beim Ordnungsamt angemeldet werden. Wenn Sie ein Auto ohne TÜV und AU erwerben sollten Sie die Untersuchungen also schnellstens nachholen.

Mehr Infos zu den Grenzwerten der Untersuchung unter www.kfzversicherungsvergleich.net/abgasuntersuchung.php

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