EDNA: Datenschutzbedenken des Bundesrats zur Zählerstandsgangmessung nicht begründet

Leistungsmessung ist Voraussetzung zur Umsetzung der Energiewende

EDNA: Datenschutzbedenken des Bundesrats zur Zählerstandsgangmessung nicht begründet

Rüdiger Winkler, Geschäftsführer des EDNA Bundesverband Energiemarkt & Kommunikation e.V.

Der Umweltausschuss des Bundesrats hat Datenschutzbedenken hinsichtlich der Einführung der Zählstandsgangmessung angemeldet und die Bundesregierung aufgefordert, die StromNZV entsprechend zu überarbeiten. Nach Ansicht des EDNA Bundesverbands Energiemarkt & Kommunikation e.V. sind diese Bedenken unbegründet, da die Leistungsmessung nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden eingerichtet werden kann. Zudem ist sie die wesentliche Voraussetzung für die Einführung echter variabler Tarife und somit unverzichtbar für eine erfolgreiche und marktwirtschaftlich sinnvolle Energiewende. „Wir gehen davon aus, dass der Umweltausschuss Sinn und Gestaltung des neuen Instruments missverstanden hat. Zudem stellt sich die Frage, ob derartige Details überhaupt in Gesetzen geregelt werden müssen oder ob das nicht sinnvoller nach dem Subsidiaritätsprinzip auf andere Ebenen verlagert werden sollte“, so die Einschätzung von EDNA-Geschäftsführer Rüdiger Winkler. EDNA unterstützt damit auch die gleichlautende Kritik der AG E-Energy im BITKOM – Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

Mit der Zählerstandsgangmessung soll die viertelstündlichen Leistungsmessung, Bilanzierung und monatliche Abrechnung in der StromNZV ermöglicht werden. Damit können künftig auch die privaten Endkunden erstmals eine entsprechende Abrechnung auf Basis variabler Tarife erhalten, wenn sie dies von den Netzbetreibern statt Standardlastprofil und jährlicher Abrechnung verlangen. Nur auf Basis der Zählerstandsgangmessung können echte zeit- und lastvariable Tarife umgesetzt werden. Zudem könnten Lieferanten bei Wegfall des Standardlastprofils auch einfacher Beschaffungsvorteile an die Endkunden weitergeben. „Damit wird im Privatkundenbereich das möglich, was es im gewerblichen Bereich schon lange gibt. Aus unserer Sicht sind Datenschutzbedenken hier nicht begründet, denn die Datensicherheit und der sichere Datenaustausch gehören zu den Grundanforderungen des Smart Metering und sind durch die weiteren gesetzlichen Vorgaben künftig in jedem Falle gewährleistet“, so Rüdiger Winkler weiter.

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Der EDNA-Bundesverband Energiemarkt & Kommunikation e.V. ist eine Vereinigung von Softwareherstellern, Unternehmensberatern und IT-Dienstleistern sowie Anwendern aus den Aufgabenbereichen des eBusiness in den Energiemärkten rund um die Energielogistik. Das Ziel der EDNA ist es, die Automatisierung der Geschäftsprozesse zwischen den Marktpartnern in der Energiewirtschaft zu fördern und dafür bestehende und neue Standards für den elektronischen Datenaustausch in den Softwaresystemen umzusetzen und damit „kaufbar“ zu machen. Gleichzeitig soll über ein Zertifizierungsverfahren und ein EDNA-Qualitätssiegel sichergestellt werden, dass IT-Systeme die festgelegten Standards auch tatsächlich erfüllen. Für den Anwender bedeutet das eine sehr viel größere Entscheidungs- und Investitionssicherheit als bisher, weil aufwändige Schnittstellenprogrammierungen und Integrationsanstrengungen überflüssig werden. Gleichzeitig kann er über die Automatisierung von Geschäftsprozessen erhebliche Rationalisierungspotenziale erschließen.
Folgende 70 Unternehmen/ Organisationen sind derzeit Mitglieder des EDNA Bundesverband Energiemarkt & Kommunikation e.V.:
AKTIF Technology GmbH, ArcMind Technologies GmbH, arvato systems | Technologies GmbH, Atos Information Technology GmbH, badenova AG & Co. KG, Brady Energy AG, BTC Business Technology Consulting AG, Client Computing Germany GmbH, co.met GmbH, ConEnergy Unternehmensberatung GmbH & Co. KG, COUNT+CARE GmbH, cronos Unternehmensberatung GmbH, CURSOR Software AG, DSC Unternehmensberatung GmbH, EBSnet eEnergy Software GmbH, EnDaNet GmbH, EnergiePartner GmbH, EnergyICT GmbH, enmore consulting AG, ENSECO GmbH, evu-it GmbH, EW Medien und Kongresse GmbH, FACTUR Billing Solutions GmbH, Ferranti Computer Systems, Fichtner IT Consulting AG, Fraunhofer-Anwendungszentrum Systemtechnik (AST), GETEC Daten- und Abrechnungsmanagement GmbH, GISA GmbH, GÖRLITZ AG, HAKOM EDV Dienstleistungsges.m.b.H., Heidelberger Services Abrechnungsgesellschaft, IDESIA Consulting GmbH, IDS Scheer Consulting GmbH, InterSystems GmbH, ifed. GmbH, inubit AG, IRM Integriertes Ressourcen-Management GmbH, items GmbH, ITF-EDV Fröschl GmbH, KARA AG, KEMA Nederland BV, Kisters AG, Klafka & Hinz Energie- und Informations-Systeme GmbH, KOMKE Consulting (BDU), Landis+Gyr GmbH, make IT GmbH, Manss und Partner GmbH, Meine-Energie GmbH, msu solutions GmbH, numetris AG, NZR – Nordwestdeutsche Zählerrevision GmbH & Co. KG, numetris AG, OFFIS, phi-Consulting GmbH, PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, procilon IT-Solutions GmbH, PSI AG, regiocom GmbH, Robotron Datenbank-Software GmbH, Schleupen AG, SDK – Software Development Kopf GmbH, SEEBURGER AG, SIV.AG, Software AG, SOPTIM AG, Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH, SWU Energie GmbH, ubitronix system solutions gmbh, VisoTech Softwareentwicklungsges.m.b.H., Wilken GmbH, Wilken Neutrasoft GmbH

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