Kostenvermeidung in Betriebsgebäuden

Spar-Potenziale bei Energiebezug und -verbrauch

Kostenvermeidung in Betriebsgebäuden

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sup.- Wenn Firmen oder Gewerbebetriebe ihr Energiemanagement optimieren möchten, empfiehlt sich zunächst einmal eine vollständige Erfassung der aktuellen Kosten und Verbrauchsdaten. Kleine und mittlere Unternehmen können für eine so genannte Initialberatung Zuschüsse bei der KfW-Bankengruppe beantragen (Förderprogramm „Energieberatung Mittelstand“, www.kfw.de). Häufig ergeben sich schon aus dieser ersten Analyse wertvolle Hinweise auf Einspar-Potenziale. So haben beispielsweise Betriebsgebäude, deren Raumwärme von einer längst in die Jahre gekommenen Heizungsanlage produziert wird, meist großen Nachholbedarf in Sachen Energieeffizienz. Selbst dort, wo die Gebäudetechnik bisher keine besonders kostenrelevante Rolle spielte, macht sie sich angesichts steigender Brennstoffpreise immer häufiger als belastender Faktor bemerkbar. Deshalb ist die Installation eines zeitgemäßen und effizienten Wärmesystems in vielen Fällen der erste Schritt zur Kostendämmung. Verbrauchsarme Brennwert-Heizkessel gibt es heute für jede Gebäudegröße, je nach Standort und Bedarf auch für den Betrieb mit Heizöl. Solche Investitionen in neue Wärmesysteme amortisieren sich durch den reduzierten Brennstoffbedarf und auch durch die vergleichsweise geringere Auswirkung künftiger Energiepreis-Steigerungen.

Eine weitere Chance zur Kostenvermeidung bedarf keiner Förderung, denn sie kann völlig unentgeltlich genutzt werden: Schon beim Bezug der Wärme-Energie sollte darauf geachtet werden, ob der Lieferant das RAL-Gütezeichen Energiehandel führen darf. Dieses Prädikat dient als Frühwarnsystem, das Brennstoff-Kunden vor Verlusten durch unzulängliche Liefermengen, fehlerhafte Abrechnungen oder mangelnde Produktqualität bewahrt (www.guetezeichen-energiehandel.de). Nur Händler, die sich einer kontinuierlichen Kontrolle durch unabhängige Sachverständige unterziehen, erhalten den aktuellen Gütenachweis in Form der RAL-Kennzeichnung. Voraussetzung ist beispielsweise, dass bei unangemeldeten Überprüfungen der Zustand der Liefertechnik, die Eichung der Zähleranlagen und die Zuverlässigkeit der Rechnungsstellung ohne Beanstandung bleiben. Auch die Verpflichtung zur Preistransparenz trägt dazu bei, die Abnehmer dieser Brennstoff-Lieferanten vor unnötigen Energiekosten zu schützen.

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