NRWs Erneuerbaren-Branche fordert Durchsetzungsvermögen von Kraft

Düsseldorf, 10. Mai 2016. Am 12. Mai kommen in Berlin die Ministerpräsidenten zu einer Sonderkonferenz mit Bundeskanzlerin Merkel zusammen. Thema soll u.a. auch die anstehende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sein. Vertreter der Erneuerbaren-Branche appellierten heute in einer symbolischen Aktion vor dem Landtag an das Durchsetzungsvermögen von Ministerpräsidentin Kraft. Im Bundesrat hatte sich NRW zuvor für die Erneuerbaren stark gemacht.

„Mit der kommenden Gesetzesreform droht der Energiewende ein massiver Einbruch“, mahnt Oliver Hummel, Vorstand der Düsseldorfer NATURSTROM AG. Hintergrund ist, dass die Vergütung für Windenergieanlagen künftig über Ausschreibungen ermittelt werden soll. Im Zuge dieser Systemumstellung wird zugleich eine Obergrenze für den jährlichen Zubau definiert. Aktuell ist der Ausbau der Windenergie deutlich zu niedrig angesetzt, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung erreichen zu können.

„Das Bundeswirtschaftsministerium will ausgerechnet die Windenergie an Land, die günstigste Technologie unter den Erneuerbaren Energien, zum Lückenbüßer degradieren“, erklärt Hummel. Denn der erlaubte jährliche Zubau soll künftig davon abhängen, wie viel Erzeugungsleistung durch Offhore-Windenergie und die anderen Ökostrom-Technologien ans Netz gebracht wurde.

Zudem schweben die kommenden Ausschreibungen wie ein Damoklesschwert über der Bürgerenergie-Bewegung, die bislang Haupttreiber der Energiewende ist. Kleinere Akteure wie Energie-Genossenschaften und andere Bürgerenergie-Gesellschaften könnten sich komplett zurückziehen, wenn der bisherige Gesetzesentwurf eins zu eins umgesetzt wird, so die Befürchtung mehrerer Branchen- und Umweltverbände. Denn die Ausschreibungen erfordern umfangreiche Vorleistungen und bergen wirtschaftliche Risiken, die ehrenamtlich getragene Bürgerenergie-Gesellschaften vielfach nicht werden stemmen können.

„Der Bundesrat hat diese Gefahr erkannt und setzt sich dafür ein, dass Energiegenossenschaften und Co nicht ins Abseits gedrängt werden“, erläutert NATURSTROM-Vorstand Oliver Hummel. „Die NRW-Landesregierung muss zusammen mit anderen Landesregierungen darauf pochen, dass der Bundesratsbeschluss zur Bürgerenergie in den Gesetzesentwurf übernommen wird.“

Die NATURSTROM AG wurde 1998 mit Sitz in Düsseldorf gegründet. Das Unternehmen gehört zu den führenden unabhängigen Anbietern von Strom und Gas aus Erneuerbaren Energien. Es versorgt bundesweit mehr als 240.000 Haushalte, Institutionen und Gewerbekunden mit naturstrom sowie mehr als 14.000 mit naturstrom biogas. Neben der Belieferung mit Energie aus regenerativen Quellen setzt NATURSTROM auf den konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energien – mehr als 270 Öko-Kraftwerke sind durch Mitwirkung von NATURSTROM bereits ans Netz gegangen. Seit 1999 wird der Tarif naturstrom jährlich mit dem Grüner Strom Label zertifiziert. Aufgrund ihrer Vorreiterrolle bei der Systemintegration Erneuerbarer Energien im Ökostromhandel erhielt die NATURSTROM AG den Europäischen Solarpreis 2013.

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