Biomasse bisher benachteiligt – Eigentümer in Wahlfreiheit eingeschränkt – Kesselwirkungsgrad für Einzelraum-Feuerstätten nicht anwendbar
Frankfurt am Main. – Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. setzt sich für mehrere Nachbesserungen am Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ein. Das Gesetz schreibt vor, dass Eigentümer künftiger Gebäude einen Teil ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken müssen. Hierbei werden feste und flüssige Biomasse als Brennstoff-Alternativen jedoch benachteiligt.… mehr “ISH 2011: HKI setzt sich für Nachbesserungen am Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ein”