Schutz vor Sachschäden bei Elementarereignissen

Schutz vor Sachschäden bei Elementarereignissen

Ein Elementarereignis in der Autoversicherung ist in erster Linie dadurch gekennzeichnet, dass es nicht durch andere Personen oder einen Unfallgegner, sondern durch unvorhergesehene Naturereignisse, Naturkatastrophen oder höhere Gewalt hervorgerufen wurde.

Aus diesem Grunde spielt das Elementarereignis in der KFZ Haftpflichtversicherung, welche einen finanziellen Ausgleich zwischen dem Unfallverursacher und dem Unfallopfer herbeiführen soll, kaum eine Rolle. Für eine freiwillige Autoversicherung hat es hingegen eine umso größere Bedeutung. Hierzu wird insbesondere die Voll-, aber auch die Teilkaskoversicherung gezählt.

Aufgrund der zahlreichen Risiken, denen ein Verkehrsteilnehmer ausgesetzt ist, empfiehlt es sich, nicht nur über den Abschluss einer KFZ Haftpflichtversicherung, sondern auch einer geeigneten Voll- oder Teilkaskoversicherung nachzudenken. Derartige Versicherungen werden von nahezu allen deutschen oder ausländischen Versicherungsgesellschaften angeboten und sind sowohl ohne als auch mit Selbstbeteiligung möglich. Dabei gilt der Grundsatz, dass der Versicherungsbeitrag umso höher ist, je geringer die Selbstbeteiligung und je umfassender die Gesamtabsicherung ist. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich, vor dem Abschluss einer Autoversicherung einen Vergleich der einzelnen Versicherungsgesellschaften und der unterschiedlichen Tarife im Internet durchzuführen. Nur so ist gewährleistet, dass jeder Fahrzeughalter wirklich das passende Angebot findet, welches genau auf ihn und seine speziellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Grundsätzlich deckt eine freiwillige Teil- oder Vollkaskoversicherung nahezu alle Schäden ab, die durch Hagel, Blitzschlag, Sturm ab Windstärke 8, herunterfallende Äste, Dachziegel und Baumstämme sowie durch Wild verursacht wurden. Dabei gibt es jedoch zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen der Teil- und der Vollkaskoversicherung. Ein Versicherungsvergleich könnte hier die nötige Klarheit verschaffen. Bei einer Teilkaskoversicherung besteht oftmals das Problem, dass sie nur für Schäden aufkommt, die eindeutig dem Elementarereignis zuzuordnen sind und ganz unmittelbar davon hervorgerufen wurden. Dies heißt dann ganz konkret, dass sie solche Schäden ausschließt, die zwar mit dem Ereignis zu tun haben, aber keine eindeutige Folge davon sind. Weicht der Autofahrer zum Beispiel einem Baum aus, der auf die Straße fällt und fährt dabei in einen Graben, geht er in der Teilkaskoversicherung in der Regel leer aus.

Mehr Infos zum Schutz bei Elementarschäden

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