Vermittlungsausschuss einigt sich rückwirkend auf Photovoltaik-Vergütung 2012

Strompreise können mit aktuellem Stromrechner ermittelt werden

Vermittlungsausschuss einigt sich rückwirkend auf Photovoltaik-Vergütung 2012

Photovoltaikanlage

Die Verwirrungen in der Politik um die Vergütung durch Photovoltaik-Anlagen produzierten Strom haben langsam ein Ende. Der Vermittlungsausschuss hat sich auf kleine Nachbesserungen geeinigt. Für Photovoltaik-Anlagen, die seit dem 1. April 2012 in Betrieb gegangen sind, ist bisher unklar, wie hoch die Vergütung wirklich ist. Ein neuer Beschluss kann nun rückwirkend die Vergütungssätze für den Strom anpassen.

„Selbst eine Mitarbeiterin eines sehr großen Energieversorgers hat bei uns angerufen, weil keiner die gültigen Vergütungssätze für Neuanlagen kannte,“ erklärt Philipp Jorek vom Photovoltaik-Fachmagazin Photovoltaik-Praxis.de. Doch die Energieversorger selbst sind aufgrund des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes dazu verpflichtet, den gesetzlich vorgeschriebenen Strom an die Solaranlagen-Besitzer zu bezahlen. Es kann also davon ausgegangen werden, dass bisher die alten Vergütungssätze noch aktuell berechnet werden. Diese waren eigentlich nur bis 31. März vorgesehen. Voraussichtlich in den nächsten Tagen ist aber davon auszugehen, dass Bundestag und Bundesrat dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zustimmen. Dann werden die Vergütungssätze rückwirkend zum 1. April geändert. Bereits getätigte Zahlungen zwischen Photovoltaik-Anlagenbesitzern und Energiekonzernen müssen dann ebenfalls rückwirkend nachgebessert werden. Schon jetzt können die Vergütungen über den umfangreichen und genauen Photovoltaik-Rechner unter www.photovoltaik-praxis.de/photovoltaik_rechner.php ermittelt werden. Neben der Vergütung wird bei Kleinanlagen dort auch der Eigenverbrauch des Stroms im Haushalt berücksichtigt. Denn: Maximal 80 Prozent des erzeugten Stroms darf wohl nur an den Energieversorger verkauft und zu Geld gemacht werden. Mit den restlichen 20 Prozent können z.B. Elektrogeräte im eigenen Haushalt betrieben werden. Der Haushalt spart dadurch Strom und erhält quasi eine indirekte Stromförderung, da Solarstrom im Schnitt billiger wie gekaufter Strom sein kann.

Laut Bundesverband Solarwirtschaft e.V. sollen die geplanten Vergütungssätze für kleine Dachanlagen bis 10 Kilowatt (kW) wie geplant 18,92 Cent/kWh betragen, wenn diese im Juli gebaut werden. Um 1% wird die Vergütung dann gekürzt, wenn die Anlage einen Monat später gebaut wird. Neu ist die Einführung einer Zwischengröße zwischen 10 und 1.000 Kilowatt. Diese Anlagen erhalten 17,95 Cent/kWh für angeblich 90 Prozent des erzeugten Stroms.

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Kontakt:
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Philipp Jorek
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