Wirtschaftlicher Heizöl-Einsatz:

Kostenvermeidung bei Bezug und Verbrauch

Wirtschaftlicher Heizöl-Einsatz:

Grafik: Supress (No. 4936)

sup.- Preissteigerungen auf den internationalen Energiemärkten machen sich meist unmittelbar auch in deutschen Heizungskellern und Wärmezentralen bemerkbar. Aber es gibt sowohl beim Bezug als auch beim Verbrauch von Brennstoffen empfehlenswerte Methoden, überflüssige Ausgaben zu vermeiden. Das gilt für private Wohnhäuser ebenso wie für gewerbliche und öffentliche Betriebs- oder Verwaltungsgebäude. Der naheliegendste Schritt zur Eindämmung der Heizkosten ist die Installation eines möglichst energieeffizienten Wärmesystems. Auch für den Betrieb mit Heizöl gibt es heute Brennwertkessel in jedem Leistungsbereich, die die versteckten Wärmereserven aus den Abgasen zusätzlich für die Heizung verwerten. Die Investition in neue Öl-Brennwerttechnik amortisiert sich im Laufe der Jahre durch den geringeren Bedarf an Wärmeenergie. Und künftige Ölpreissteigerungen wirken sich auf die Betriebskosten nicht so drastisch aus wie bei einem herkömmlichen, verbrauchsintensiven Heizkessel.

Eine weniger bekannte Maßnahme zur Kostenreduzierung kann bereits beim Bezug des Heizöls zum Einsatz kommen. Wer das RAL-Gütezeichen Energiehandel zum Auswahlkriterium bei der Händlersuche macht, der schützt sich vor mangelnder Produktqualität, unzulänglichen Liefermengen oder fehlerhafter Abrechnung. Mit diesem Qualitätsprädikat werden nämlich nur Brennstoffhändler ausgezeichnet, die sich dauerhaft der Kontrolle durch unabhängige Sachverständige unterziehen. Bei unangemeldeten Überprüfungen werden beispielsweise die Zählereinrichtungen und die Kontrollschaugläser am Tankwagen unter die Lupe genommen, ebenso wie der Hauptstempel der Eichbehörde und die Angaben auf den Lieferscheinausdrucken. Eine falsche Rechnungsstellung oder technische Mängel bei der Mengenmessung können auf diese Weise nicht unentdeckt bleiben. Zur Kostenkontrolle trägt auch bei, dass sich die Händler mit RAL-Gütezeichen (www.guetezeichen-energiehandel.de) grundsätzlich zu einer verbrauchergerechten Preistransparenz verpflichten müssen.

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